Parkmöglichkeiten sind auf dem Gelände des Forstsportplatzes geringfügig vorhanden. Es wird geraten den ÖPNV zu nutzen.
Es werden keine Umkleide- und Duschmöglichkeiten zur Verfügung gestellt.
Wir werden vor Ort eine Garderobe anbieten.
Teilnahmebedingungen für Laufsportveranstaltungen von Die Sportwerk GmbH
§ 1 Allgemeines
- Veranstalter & Organisator der Laufsportveranstaltung
Die Sportwerk GmbH
Stechgrundstraße 2a
01324 Dresden
Tel.: +49 351 – 212 464 60
E-Mail: anmeldung@die-sportwerk.gmbh - Für die Anmeldung an der Laufsportveranstaltung wird die im Anmeldeformular ausgewiesene Gebühr erhoben.
§ 2 Registrierung
- Eine Anmeldung ist für die Teilnahme an der Laufsportveranstaltung erforderlich. Die Registrierung erfolgt ausschließlich mit Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter. Durch den Veranstalter werden folgende Daten des Teilnehmers / der Teilnehmerin / des Teams erhoben: Name und Vorname, E-Mail-Adresse, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Platzierung, Streckenlänge, Wettkampfzeit, gegebenenfalls Firmen-, Vereins-, und/oder Teamname.
- Das Mindestalter der Teilnehmer ist aus der entsprechenden Veranstaltungsausschreibung ersichtlich. Teilnehmer, die am Veranstaltungstag jünger als 18 Jahre sind, müssen durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Anmeldungen Minderjähriger ohne schriftliche Zustimmung der Eltern werden nicht berücksichtigt.
- Die Erfassung der erreichten Wettkampfergebnisse (Teilnahme, Gesamtplatzierung pro Streckenvariante, Streckenlänge, Wettkampfzeit, Altersklasse) bei den Veranstaltungen werden in die Ergebnisliste aufgenommen.
- Die Abmeldung, einschließlich von der Ergebnisliste, ist jederzeit durch Mitteilung an den Veranstalter möglich. Der Anspruch des Veranstalters auf Zahlung der Gebühr für die Anmeldung bleibt davon unberührt.
§ 3 Wertung
Sollten mehrere Teilnehmer / Teilnehmerinnen über ein identisches Verhältnis aus den der jeweiligen Einzelwertung zu Grunde liegenden Faktoren (z.B. Zeit, Platzierung und Streckenlänge) verfügen, entscheidet das Losverfahren.
§ 4 Haftung
- Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Veranstalter für alle darauf zurückzuführenden Schäden uneingeschränkt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
- Bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter ist die Haftung des Veranstalters für Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter für Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Auch dabei ist die Haftung des Veranstalters auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Eine weitergehende Haftung des Veranstalters ist außerhalb der Grenzen der vorstehenden Ziffern – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches – ausgeschlossen. Der Veranstalter übernimmt insbesondere keine Haftung für abhanden gekommene Gepäck- und Bekleidungsstücke, sowie gesundheitliche Risiken des Teilnehmers / der Teilnehmerin im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Laufsportveranstaltung; es obliegt dem Teilnehmer / der Teilnehmerin, seinen / ihren Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Eine etwaige uneingeschränkte Haftung nach gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
- Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer / der Teilnehmerin. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühr zur Anmeldung besteht nicht.
§ 5 Wettbewerbsverstöße
- Die Teilnahme an den Veranstaltungen mit Tieren (insbesondere Hunden), Fahrrädern, E-Bikes und Rollstühlen ist untersagt. Die Teilnahme unter Verwendung von Sportgeräten jeglicher Art ist nicht gestattet. Von Teilnehmern mitgeführte Sportgeräte werden von dem Veranstalter jederzeit bis zum Abschluss der Veranstaltung eingezogen.
- Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals sowie des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei jeglichen Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Veranstaltung und / oder einen Ausschluss des Teilnehmers von der Zeitwertung (Disqualifizierung) auszusprechen.
- Ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr besteht in den Fällen der Absätze 1 und 2 nicht.
- Der Veranstalter kann Teilnehmer / Teilnehmerinnen von der Teilnahme an der Laufsportveranstaltung ausschließen, insbesondere wenn sie versuchen, auf andere als in diesen Teilnahmebedingungen beschriebene Weise am Wettbewerb teilzunehmen, versuchen, den Wettbewerb zu stören oder Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs missachten oder unsportliches Verhalten zeigen.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 6 Datenerhebung und -verwertung
- Die dem Veranstalter übermittelten personenbezogenen Teilnehmerdaten / Teilnehmerinnendaten / Teamdaten gem. § 2 werden vom Veranstalter gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Laufsportveranstaltung verarbeitet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer / die Teilnehmerin / das Team in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
- Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Laufsportveranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers / der Teilnehmerin / des Teams in Rundfunk, Fernsehen, Internet, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.
- Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein oder Unternehmen, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers / der Teilnehmerin / des Teams zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft sowie im Internet) der Laufsportveranstaltung abgedruckt bzw. veröffentlicht.
- Der Teilnehmer / die Teilnehmerin / das Team kann jederzeit seine erteilte Zustimmung bezüglich der Speicherung und Verwendung seiner personenbezogenen Daten für die Laufsportveranstaltung widerrufen oder die Berichtigung bzw. Löschung der gespeicherten Daten verlangen. In diesem Falle endet auch die Teilnahme an der Laufsportveranstaltung und es besteht kein Gewinnanspruch, sowie kein Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr. Der Widerruf ist über die angegebene E-Mail-Adresse des Teilnehmers / der Teilnehmerin / des Teams zu richten an anmeldung@die-sportwerk.gmbh.
- Mit der Anmeldung stimmt der Teilnehmer / die Teilnehmerin / das Team dem Erhalt des Newsletters des Veranstalters zu. Der Newsletter wird per E-Mail verschickt und enthält Informationen über diese und andere Laufsportveranstaltungen. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin / das Team kann den Erhalt des Newsletters jederzeit mit Wirkung für die Zukunft abbestellen. Die Abbestellung des Newsletters ist über den darin befindlichen Abmeldelink jederzeit möglich.
- Der Teilnehmer / die Teilnehmerin / das Team ist berechtigt, jederzeit die zu seiner / ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten unentgeltlich beim Veranstalter einzusehen. Diese Auskunft wird schriftlich erteilt. Das Auskunftsersuchen ist über die angegebene E-Mail-Adresse des Teilnehmers / der Teilnehmerin / des Teams zu richten an anmeldung@die-sportwerk.gmbh.
§ 7 Rückerstattung, Umtausch und Überschreibung
- Bei der Laufsportveranstaltung “Quer durch die Dresdner Heide – QDH” sind Startplätze bis zum ausgewiesenen Stichtag der jeweiligen Veranstaltung (Stichtag siehe Veranstaltungswebseite / Meldebestätigung / Teilnehmerinformation) nur innerhalb des gemeldeten Accounts (innerhalb der Firma / des Vereins / der Organisation) übertragbar. Nach dem Stichtag sind Startplätze nicht mehr übertragbar, sie dürfen nicht getauscht oder überschrieben werden.
- Jeder gemeldete Teilnehmer / jede gemeldete Teilnehmerin / jedes gemeldete Team darf seinen / ihren Startplatz nur persönlich antreten und damit an den Laufsportveranstaltungen teilnehmen.
- Wird die Startnummer vergessen, verloren oder nicht getragen, besteht kein Recht auf Teilnahme. Kommt es dazu, dass der Chip nicht getragen wird oder unterwegs verloren geht, kann keine Wertung des Teilnehmers erfolgen. Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Veranstalters wegen der Mangelhaftigkeit des Chips, die nach Ausgabe auftritt, ist ausgeschlossen.
- Die Gebühr für die Anmeldung wird vom Veranstalter auch bei Nichtantritt des Teilnehmers / der Teilnehmerin / des Teams oder bei einem Ausfall der Veranstaltung (siehe § 4 Nr.5) nicht rückerstattet.
§ 8 Schlussbemerkung
Alle Teilnehmer verpflichten sich, dem Veranstalter und dem im Anmeldeformular durch Bezeichnung der Laufsportveranstaltung genannten Sponsor für kommunikative Maßnahmen im Zusammenhang mit ihrem Gewinn zur Verfügung zu stehen. Alle zur Teilnahme an der Laufsportveranstaltung erhobenen Daten werden im Rahmen der Datenschutzerklärung gespeichert und verwendet.